Honorar

Investieren Sie in Ihre Gesundheit. Es ist ein fairer und leistungsgerechter Weg, dafür stehe ich. Coaches und Heilpraktiker für Psychotherapie werden für Ihre fundierten Beratungs- und Therapiegespräche honoriert. Für folgende Leistungen erlaube ich mir daher ein Honorar in der angegebenen Höhe zu berechnen:

  • Einzelgespräche: 100,– EUR
  • Familien- und Paargespräche: 130,– EUR
  • Gespräche mit 2 Coaches oder Therapeuten: 180,– EUR
  • Business Coaching oder Training: ab 150,– EUR, ggf. in Verbindung mit Denkerprise®, die Denker Enterprise
  • Videotraining: zzgl. 40,– EUR
  • Erstellung und Bereitstellung von Dokumenten, Berichten: 45,– EUR
  • Anfahrt (nicht zur Praxis): zzgl. 1,– EUR pro Kilometer

Im Rahmen des sogenannten Sozialen Honorars biete ich die Möglichkeit, Einzelpersonen, Paaren und Familien mit niedrigem Einkommen eine Ermäßigung auf das übliche Honorar zu gewähren. 

Unter Nachweis der Einkommensbescheinigung können Personen mit einem Haushaltsnetto-Einkommen von weniger als 2.000,– EUR mtl. einen Nachlass von 20,– EUR auf die therapeutischen Leistungen erhalten.

Obige Tarife gelten für Patienten / Klienten mit Erstterminen ab 1. Januar 2022. Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder anderweitige Gebührenverzeichnisse finden keine Anwendung. Die Leistungen beziehen sich auf eine Zeitstunde von 60 Minuten und Leistungserbringung in meiner Praxis. Das Honorar wird in der Regel privat, in bar oder mit EC-Karte entrichtet. In Zusammenarbeit mit Unternehmen erfolgt die Bezahlung generell per Rechnung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen.

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt oder verschoben werden, ohne dass ein Honorar fällig wird. Wird ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, sind die Kosten im vollen Umfang zu entrichten.

Einige private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten anteilig alternative psychotherapeutische Leistungen. Dies gilt z. B. für den Fall, dass die Wartezeit für kassenzugelassene Psychotherapeuten zu lang ist. Sprechen Sie daher mit Ihrer Krankenversicherung über eine Bezuschussung oder Kostenübernahme.